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Aufbau und Arbeitsweise der Ständigen Vertretung bei der Europäischen Union

24.10.2022 - Artikel

Wer sind wir?

Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union (StäV) in Brüssel vertritt Deutschland in und gegenüber den verschiedenen Institutionen der Europäischen Union (EU). Mit dem Begriff „Ständige Vertretung“ bezeichnet man typischerweise eine deutsche Auslandsvertretung bei einer internationalen oder supranationalen Organisation. Dabei ist eine Ständige Vertretung das Pendant zu einer deutschen Botschaft, die die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen in ihrem Gastland pflegt und gestaltet. Die Ständige Vertretung Deutschland bei der EU gehört zu den größten deutschen Auslandsvertretungen.

Unser Aufbau

Dem Ständigen Vertreter (als Leiter der StäV), seinem Stellvertreter sowie dem Leiter des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (jeweils im Rang eines Botschafters) unterstehen die Abteilungen Politik, Finanzen und Wirtschaft, die wiederum in Referate unterteilt sind. In diesen arbeiten Kolleginnen und Kollegen aus allen Bundesministerien und einigen Bundesbehörden, die für einen Zeitraum von mehreren Jahren über das Auswärtige Amt an die StäV abgeordnet sind.

Administrative Aufgaben erledigt die StäV in Verwaltungs­gemeinschaft mit den beiden anderen deutschen Auslands­vertretungen in Brüssel: der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der NATO und der deutschen Botschaft im Königreich Belgien.

Unsere Aufgaben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der StäV vertreten die Bundes­regierung in knapp 140 Ausschüssen und Arbeitsgruppen in den EU-Institutionen. Sie gestalten dort die deutsche Europapolitik mit, informieren die Bundes­regierung über Entwicklungen in den EU-Institutionen, setzen sich für deutsche Personal­interessen in den EU-Institutionen ein und wenden sich in Vorträgen oder als Gastgeber für Veranstaltungen zu aktuellen europapolitischen Themen an die Öffentlichkeit.

Eine der Kernaufgaben der Ständigen Vertretung ist es, die Entscheidungen des „Rates der Europäischen Union“ (dem Organ der Mitglied­sstaaten, auch Ministerrat genannt) vorzubereiten. Anders als andere deutsche Auslandsvertretungen ist die Ständige Vertretung damit auch direkt in Gesetzgebungs­verfahren involviert. Dies geschieht auf der Fachebene zunächst in den sogenannten Ratsarbeitsgruppen (RAG), wo die Referentinnen und Referenten der 27 Ständigen Vertretungen europapolitische Themen aus technischer Sicht diskutieren. So gibt es im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine Reihe von RAGen, darunter beispielsweise die RAG „COLAC“, die die Beziehungen der EU zu Lateinamerika gestaltet. Im Rahmen der Europäischen Energiepolitik arbeitet u.a. die RAG „Energie“ an europäischen Richtlinien zum Thema erneuerbare Energien.

Politische Entscheidungen zu den jeweiligen Dossiers werden danach im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorbereitet. Hier werden auch die Tagesordnungen für die Sitzungen der Ministerräte festgelegt und Entscheidungs­vorschläge für Dossiers gemacht, bei denen zwischen den Mitglieds­staaten Einigkeit herrscht. Es gibt zwei AStV-Formationen: Im AStV-2 befassen sich die Ständigen Vertreter (also die Leiterinnen und Leiter der Ständigen Vertretungen der 27 EU-Mitgliedsstaaten) mit der Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik, der Justiz- und Innenpolitik sowie Auswärtigen und Allgemeinen Angelegenheiten. Im AStV-1 befassen sich deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit den Politikbereichen Wettbewerbsfähigkeit, Landwirtschaft, Bildung, Arbeit und Soziales, Umwelt und Infrastruktur.

Im Ministerrat werden dann durch die jeweiligen Fachministerinnen und Fachminister der Mitglieds­staaten die Entscheidungen getroffen. Unter der halbjährlich wechselnden Präsidentschaft eines EU-Mitgliedsstaates verhandeln die Ministerinnen und Minister dabei in folgenden Ratsformationen:

  • Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin)
  • Rat für Justiz und Inneres (JHA)
  • Rat für Auswärtige Beziehungen (inkl. Verteidigung, Handel, Entwicklung, Kohäsion - RfAB)
  • Rat für Allgemeine Angelegenheiten (inkl. Brexit-Verhandlungen - RfAA)
  • Rat für Landwirtschaft und Fischerei (AgriFish)
  • Rat für Wettbewerbsfähigkeit (inkl. Binnenmarkt, Forschung, Weltraum - COMPET)
  • Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport (EYCS)
  • Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO)
  • Rat für Umwelt (ENVI) sowie
  • Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie (TTE)

Mindestens zweimal im Halbjahr treffen sich außerdem beim Europäischen Rat (Gipfel) die europäischen Staats- und Regierungschefs in Brüssel und beschließen die allgemeinen politischen Leitlinien für die Arbeit der EU-Kommission und des „Rats der Europäischen Union“.

Falls Sie Fragen zu einem Thema oder einem Referat haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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