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Rüstungspolitik
Armament Policy © image 1-3: provided by Bundeswehr, Bild 4: provided by AIRBUS via Bundeswehr
Dem Arbeitsbereich Rüstungspolitik obliegt die Beratung des deutschen Ständigen Vertreters bei der Europäischen Union und des deutschen Vertreters im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU (PSK) in allen rüstungspolitischen Angelegenheiten unter Einbeziehung auch wirtschaftlicher Aspekte.
Das ressortübergreifend abgestimmte Aufgabenspektrum umfasst:
- Vertretung deutscher Interessen durch
- Teilnahme an Ratsarbeitsgruppe Defence Industry Working Party (DIWP), z.B. EDIP, Anteile ECF, u.a. Förderprogramme der EU, sowie alle rüstungs- und rüstungsindustriepolitischen Angelegenheiten
- Analyse und Bewertung der Aktivitäten und Entwicklungen mit rüstungspolitischen Bezügen bei der Europäischen Union (EU), bei der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA), im Europäischen Parlament sowie in der Europäischen Kommission
- Vertretung der deutschen Positionen und Interessen gegenüber der EDA-Geschäftsführung sowie in den EDA-Arbeitsgruppen/Sitzungsformaten
- Vertretung der deutschen Positionen und Interessen in Expertengruppen der Kommission mit Verteidigungsbezug, z.B. Beobachtungsstelle für kritische Technologien im Bereich Verteidigung und Weltraum
- Bi- und multilaterale Abstimmung mit den Delegationen der Mitgliedsstaaten in rüstungspolitischen Angelegenheiten
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Besuchen und Informationsveranstaltungen im Aufgabenbereich
- Die Mitglieder des Arbeitsbereichs Rüstungspolitik beraten und unterstützen Interessenten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bei Bewerbungen für die Europäische Kommission und die EDA.
- Der Arbeitsbereich Rüstungspolitik pflegt enge Kontakte zu den deutschen Vertretern bei der Kommission, der EDA, zu Vertretern der deutschen Industrie in Brüssel und zu Think Tanks und anderen Organisationen.
- Dem Arbeitsbereich Rüstungspolitik gehören fünf Mitglieder an. Er ist organisatorisch dem PSK-Botschafter zugeordnet. Weisungsgebung erfolgt durch BMVg Abteilung Politik I 1 / 202, und Abteilung Rüstung II 5, daher auch sehr enger Bezug zu BMVg Abteilung Rüstung.
Der Arbeitsbereich Rüstungspolitik wird geleitet von Ministerialrat Dr. Werner Häfner.