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Rechtspolitik
Justitia, © picture alliance / dpa
Der Arbeitsbereich Rechtspolitik betreut alle Vorhaben, die innerhalb der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) angesiedelt sind.
Dazu gehören unter anderem:
- die justizielle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Zivilsachen (einschließlich der Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit – „E-Justice“);
- die Zusammenarbeit in Strafsachen, u. a. im Rahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft und von Eurojust;
- das Internationale Privatrecht;
- Rechtssetzungsvorhaben im materiellen Zivilrecht, z. B. im Vertrags- und Haftungsrecht;
- Vorhaben im Bereich des materiellen Strafrechts, u. a. im Umweltstrafrecht sowie Bekämpfung von Hasskriminalität und geschlechtsbezogener Gewalt;
- Fragen des Grundrechtsschutzes (soweit BMJ zuständig), z. B. der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention;
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Gerichtshof der Europäischen Union;
- das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Geistige Eigentum und das Gesellschaftsrecht.
Der Arbeitsbereich Rechtspolitik wird von Ulrich Staudigl geleitet.