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Gesundheitspolitik

Arzt verbindet verletzte Hand.

Arzt, © Colourbox.de

22.11.2022 - Artikel

Gesundheit

Das Referat Gesundheit ist im Rahmen der Zuständigkeiten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union verantwortlich für EU-Gesundheitspolitik. Diese wird durch Artikel 168 AEUV geregelt, der als oberstes Ziel vorgibt:

„Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutz­niveau sichergestellt.“

Dieses Ziel, ein hohes Gesundheitsschutzniveau in der EU sicherzustellen, ist bei Legislativvorhaben und politischen Maßnahmen zu verfolgen – dieser horizontale Ansatz ist unter dem Stichwort „Health in all Policies“ bekannt geworden.

Es gibt zudem auch sektorspezifische Kompetenzen der Union im Gesundheitsbereich. Deutsche Interessen in die Ausgestaltung dieser Kompetenzen in Brüssel einzubringen und zu vertreten, ist inhaltlich das Haupttätigkeitsfeld des Referates Gesundheit.

Die EU-Kompetenzen im Gesundheitsbereich bestehen zum einen in der Koordinierung, Ergänzung und Unterstützung der Gesundheitspolitik der Mitgliedstaaten – unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung (Artikel 168 Absatz 1-3 sowie 5-7 AEUV); zum anderen in Harmonisierungskompetenzen (Artikel 168 Absatz 4 AEUV) betreffend Qualitäts- und Sicherheitsstandards für:

  • Arzneimittel,
  • Medizinprodukte,
  • Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Blut und Blutderivate

In den Bereich der nicht-harmonisierten Kooperation und Koordinierung fallen insbesondere:

  • Fördermaßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit;
  • Maßnahmen zur Beobachtung, frühzeitigen Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren;
  • Maßnahmen zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden;
  • Maßnahmen, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Tabakkonsum und Alkoholmissbrauch zum Ziel haben.

Nach Artikel 168 Absatz 7 AEUV muss bei jeglicher „Tätigkeit der Union die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik“ respektiert werden. Allerdings darf diese vom Vertrag geschützte Gestaltungshoheit der Mitgliedstaaten nicht im Widerspruch zu anderen primärrechtlichen Prinzipien ausgeübt werden, sondern muss insbesondere mit der Freizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit (betreffend das Angebot sowie die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen) grundsätzlich kompatibel sein.

Die Covid-19-Pandemie hat auch auf EU-Ebene eine Verstärkung der Koordinierung und Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten in Gesundheitsfragen hervorgerufen. Beispielshaft zu nennen sind die erfolgreiche gemeinsame Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen, COVID-19-Therapeutika sowie Schutzmaterialien, die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für ein digitales COVID-Zertifikat und dessen gemeinsame Umsetzung sowie die Verstetigung und Stärkung der Koordinierung im Rahmen des sogenannten Gesundheitsunions-Paketes.

EU-Legislativvorhaben sowie Ratsschlussfolgerungen oder Ratsempfehlungen im Gesundheitsbereich werden in der Regel in den Ratsarbeitsgruppen „Öffentliche Gesundheit“ und „Arzneimittel und Medizinprodukte“ beraten. Die Ergebnisse bzw. ggf. noch offene Fragen aus beiden Gremien werden über den Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV 1) dem Rat der für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister („EPSCO-Rat“) zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Im Europäischen Parlament ist für Gesundheitsthemen in der Regel der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit („ENVI“) federführend, in der Europäischen Kommission die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit („SANTE“).

Aktuelle Themen der EU-Gesundheitspolitik sind:

  • die gemeinsame Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

    in dem Zusammenhang insbesondere die Stärkung der Europäischen Gesundheitsunion und Gesundheitssicherstellung

weitere Themen:

  • Verordnungsvorschlag über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG (Blut) und 2004/23/EG (Gewebe)
  • die Positionierung der EU bei den Verhandlungen zu einem internationalen Pandemieabkommen und zur Aktualisierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
  • der Vorschlag für eine Verordnung zu  Gebühren der Europäischen Arzneimittelagentur
  • die Revision der europäischen Zulassungsregelungen für Arzneimittel, inkl. der Arzneimittel für seltene Leiden sowie für Kinder
  • der EU-Plan gegen den Krebs
  • die Bekämpfung von nicht-übertragbaren Krankheiten
  • die Bekämpfung von Antimikrobiellen Resistenzen, HIV/AIDS und Tuberkulose
  • die Bekämpfung von seltenen Erkrankungen
  • Personalisierte Medizin
  • Digitale Gesundheit/eHealth
  • Gesundheitsberufe in der EU
  • Gesundheitsinformation, Gesundheitsdeterminanten und Prävention
  • Demographische Entwicklung/Aktives und gesundes Altern
  • Psychische Gesundheit
  • Sucht und Suchtstoffe (legale wie illegale)
  • Internationale Zusammenarbeit, insbesondere innerhalb und mit der WHO
  • Gesundheitsrechtliche Bezüge in internationalen Handelsabkommen

Webauftritt des Bundesministerium für Gesundheit

Webauftritt des Robert Koch-Instituts: www.rki.de

Webauftritt des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte: www.bfarm.de

Webauftritt des Paul-Ehrlich-Institutes: www.pei.de

Webauftritt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de

Leitung des Referats Gesundheit: Sabine Kossebau

Kontakt zum Fachreferat

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