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Abgeordnete nationale Sachverständige

Stakeholder-Forum im Auswärtigen Amt

Stakeholder-Forum im Auswärtigen Amt, © Felix Zahn/photothek.net

Artikel

ANS werden von nationalen Behörden, internationalen Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten und Forschungseinrichtungen zur EU entsendet.


Abgeordnete nationale Sachverständige (ANS), häufig in der frz. Kurzform „END“ (expert national détaché) oder auch in der engl. Kurzform „SNE“ (seconded national expert) werden von nationalen Behörden, internationalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten und Forschungseinrichtungen zu EU-Institutionen entsendet. Der überwiegende Einsatz der Sachverständigen erfolgt in der Kommission. In weitaus geringerem Umfang sind sie auch beim Europäischen Parlament, beim Generalsekretariat des Rates sowie bei dezentralen Einrichtungen der EU eingesetzt.

Die weiteren Hinweise beschränken sich daher auf die Abordnung zur Europäsichen Kommission:

Die entsendenden Dienststellen bezahlen für die Sachverständigen weiterhin das Gehalt. Daneben gewährt die Kommission ein Tagegeld und ggf. eine Aufenthaltsvergütung. Weitere Informationen hierzu finden Sie am Ende des Artikels.

Die Abordnung ist in den meisten Fällen auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt. Die geltenden Vorschriften sind in der „Regelung für zu den Kommissionsdienststellen abgeordnete nationale Sachverständige“ zusammengefasst.

Ausschreibungen

Die Kommission (Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit) gibt den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten monatlich Ausschreibungen zur Besetzung freier END-Stellen bekannt. Diese werden von der Ständigen Vertretung Deutschlands an die Personalreferate der Bundesressorts und Bundesländer weitergeleitet. Die jeweiligen Ausschreibungsfristen sind im Anschuss - s. „Weitere Informationen - END-Stellenausschreibungen“ aufgeführt.

Bewerbung

Nur die Ständige Vertretung ist autorisiert, Bewerbungen der Kommission (GD Humanressourcen) zu übermitteln. Die Ständige Vertretung kann die Bewerbungsunterlagen für END-Stellen jedoch nur dann an die Kommission weiterleiten, wenn die Zusage der entsendenden Einrichtung über die Fortzahlung der Bezüge/des Gehalts gegenüber der Ständigen Vertretung erteilt wird. Das Personalreferat der entsendenden Behörde oder Einrichtung kann diese Zusage formlos in einer Email abgeben, wenn die Bewerbungsunterlagen an die Ständige Vertretung übersandt werden oder in einem Schreiben die Fortzahlung der Bezahlung für die/den Bewerber/-in bestätigen.

Bekommt die GD Humanressourcen und Sicherheit eine Bewerbung von einer Ständigen Vertretung zugeleitet, geht sie davon aus, dass die entsendende Einrichtung die Fortzahlung der bisherigen Bezüge zugesagt hat. Die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt der Ständigen Vertretung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Ständige Vertretung die Bewerbung daher NICHT weiterleiten.

Als Bewerbung sind einzureichen ein formloses Motivationsschreiben und ein Lebenslauf (deutsch, englisch oder französisch) im Format des Europäischen Lebenslaufs - zu finden auf der folgenden Webseite:

Europass

Die Bewerbungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate und wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Bewerbung ist rechtzeitig (mindestens 3 Arbeitstage vor Ende der Ausschreibungsfrist) bei der Ständigen Vertretung (siehe Ansprechpartnerin) einzureichen. Die Ständige Vertretung übermittelt anschließend die Bewerbungsunterlagen an die Kommission.

Nach Eingang der Bewerbung bei der Kommission erfolgt die weitere Korrespondenz unmittelbar zwischen der Generaldirektion, die die Stelle ausgeschrieben hat, und den Bewerbern bzw. den entsendenden Stellen. Bewerber, die in die engere Wahl gekommen sind, werden i. d. R. zu einem Vorstellungsgespräch nach Brüssel eingeladen.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens der Kommission wird der Dienstherr/Arbeitgeber des ausgewählten Bewerbers über die Ständige Vertretung um Entsendung des Bewerbers gebete.

Weitere Informationen

END-Tagegeld-2021 END-Tagegeld-2022 END-Tagegeld ab 01.07.2022 END-Tagegeld ab 01.01.2023 END-Tagegeld ab 01.07.2023 SNE - MONTHLY SUBSISTENCE ALLOWANCES 01012024

END-Tagegeld

Stellenausschreibungen der Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie EU-Agenturen

END-Stellenausschreibungen

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