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Abgeordnete nationale Sachverständige

Stakeholder-Forum im Auswärtigen Amt © Felix Zahn/photothek.net
ANS werden von nationalen Behörden, internationalen Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten und Forschungseinrichtungen zur EU entsendet.
Abgeordnete nationale Sachverständige (ANS), häufig in der frz. Kurzform „END“ (expert national détaché) oder auch in der engl. Kurzform „SNE“ (seconded national expert) werden von nationalen Behörden, internationalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten und Forschungseinrichtungen zu EU-Institutionen entsendet. Der überwiegende Einsatz der Sachverständigen erfolgt in der Kommission. In weitaus geringerem Umfang sind sie auch beim Europäischen Parlament, beim Generalsekretariat des Rates sowie bei dezentralen Einrichtungen der EU eingesetzt.
Die weiteren Hinweise beschränken sich auf die Abordnung zur Europäischen Kommission:
Die entsendenden Dienststellen bezahlen für die Sachverständigen weiterhin das Gehalt. Daneben gewährt die Kommission ggf. ein Tagegeld und eine Aufenthaltsvergütung.
Die geltenden Vorschriften sind in der „Regelung für zu den Kommissionsdienststellen abgeordnete nationale Sachverständige“ zusammengefasst: Beschluss der Kommission vom 12.11.2008
Ausschreibungen
Die Kommission (Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit) gibt den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten monatlich Ausschreibungen zur Besetzung freier END-Stellen bekannt. Diese werden von der Ständigen Vertretung Deutschlands an die Personalreferate der Bundesressorts und Bundesländer weitergeleitet.
Bewerbung
Nur die Ständige Vertretung ist autorisiert, Bewerbungen der Kommission (GD Humanressourcen) zu übermitteln. Die Ständige Vertretung kann die Bewerbungsunterlagen für END-Stellen jedoch nur dann an die Kommission weiterleiten, wenn die Zusage der entsendenden Einrichtung über die Fortzahlung der Bezüge/des Gehalts gegenüber der Ständigen Vertretung erteilt wird. Das Personalreferat der entsendenden Behörde oder Einrichtung kann diese Zusage formlos in einer Email abgeben, wenn die Bewerbungsunterlagen an die Ständige Vertretung übersandt werden oder in einem Schreiben die Fortzahlung der Bezahlung für die/den Bewerber/-in bestätigen.
Als Bewerbung sind einzureichen: die Ausschreibung, ein formloses Motivationsschreiben und ein Lebenslauf (deutsch, englisch oder französisch) im Format des Europäischen Lebenslaufs - zu finden auf der folgenden Webseite:
Die Bewerbungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate und wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Bewerbung ist rechtzeitig (mindestens 3 Arbeitstage vor Ende der Ausschreibungsfrist) bei der Ständigen Vertretung einzureichen. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um den Kontakt zur zuständigen Ansprechperson aufzunehmen.
Die Ständige Vertretung übermittelt anschließend die Bewerbungsunterlagen an die Kommission.
Nach Eingang der Bewerbung bei der Kommission erfolgt die weitere Korrespondenz unmittelbar zwischen der Generaldirektion, die die Stelle ausgeschrieben hat, und den Bewerber*innen bzw. den entsendenden Stellen. Bewerber*innen, die in die engere Wahl gekommen sind, werden i. d. R. zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens der Kommission wird der Dienstherr/Arbeitgeber des/der ausgewählten Bewerbers/Bewerberin über die Ständige Vertretung um Entsendung des Bewerbers/der Bewerberin gebeten.