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Gerichtshof der Europäischen Union

COURT OF JUSTICE OF THE EUROPEAN UNION, © picture alliance / Alexandre Marchi
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg kontrolliert die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Seine Entscheidungen sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich und können notfalls auch durch die Verhängung von Zwangsgeldern durchgesetzt werden. Der EuGH hat ganz wesentlich zur Schaffung der europäischen Rechtsgemeinschaft und zur Vertiefung der europäischen Integration beigetragen.
Gerichtshof: | seit dem 01. Januar 2007: 27 Richter und 8 Generalanwälte |
Gericht erster Instanz: | 27 Richter Die Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts werden von den Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt - eine Wiederernennung ist zulässig. |
Anschrift: | Palais de la Cour de Justice |
Tel.: | (00352) 43 03-1 |
Fax: | (00352) 43 03-26 00 |