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Rat der Europäischen Union

Europa-Gebäude in Brüssel ©European Union

Europa-Gebäude in Brüssel, © European Union

04.10.2022 - Artikel

Im Rat der Europäischen Union sind die Fachminister der Mitgliedstaaten vertreten. Diese Treffen, z. B. der Agrar- und Fischereiminister, werden allgemein als Minister- oder als Fachministerräte bezeichnet. Der Rat in Zusammensetzung der Außenminister wird 'Allgemeiner Rat' genannt (juristisch korrekt: Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen). Der Allgemeine Rat tagt einmal im Monat. Er ist den anderen Ministerräten nicht übergeordnet, erfüllt aber eine initiierende und koordinierende Rolle. Ein Generalsekretariat mit etwa 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht dem Rat und den vorbereitenden Gremien zur Seite.

Die wichtigste Aufgabe des Rates der Europäischen Union ist es, zusammen mit dem Europäischen Parlament europäische 'Gesetze' zu verabschieden (auf der Basis der von der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorschläge). Beschlüsse werden in den Räten zunehmend mit qualifizierter Mehrheit gefasst. Die Mitgliedstaaten verfügen dabei über unterschiedliche Stimmengewichte (unter anderem abhängig von der Bevölkerungszahl). Entscheidungen in zentralen Bereichen (Struktur- und Steuerpolitik, Gemeinsame Handelspolitik, Asyl- und Einwanderungsrecht) müssen weiterhin einstimmig beschlossen werden.

Entscheidungen des Rates der Europäischen Union werden in verschiedenen Gremien vorbereitet. Eine wichtige Koordinierungsfunktion übernimmt dabei der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV). Dieser Ausschuss besteht aus den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten ('Ständige Vertreter') in Brüssel, die sich wöchentlich treffen. Die Entscheidungen im AStV werden wiederum von einer Vielfalt von Ratsarbeitsgruppen vorbereitet. In die Ratsarbeitsgruppen werden nationale Experten aus den Mitgliedstaaten entsandt, die sich mit ihren Fachkollegen auf ein Ergebnis einigen sollen, über das dann im Rat abschließend entschieden werden kann.

Mitglieder:die Minister der 27 Mitgliedstaaten
Vorsitz:Den Vorsitz führen die Mitgliedstaaten abwechselnd für sechs Monate
Arbeitsort:Brüssel (in den Monaten April, Juni und Oktober finden die Ratstagungen in Luxemburg statt)
Anschrift:Rue de la Loi 175, B-1048 Brüssel
Tel.:(0032-2) 285 61 11
Fax:(0032-2) 285 73 97


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