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Rechtspolitik

Justitia

Justitia, © picture alliance / dpa

12.02.2024 - Artikel

Der Arbeitsbereich Rechtspolitik betreut alle Vorhaben, die innerhalb der Bundesregierung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) angesiedelt sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • die justizielle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Zivilsachen (einschließlich der Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit – „E-Justice“);
  • die Zusammenarbeit in Strafsachen, u. a. im Rahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft und von Eurojust;
  • das Internationale Privatrecht;
  • Rechtssetzungsvorhaben im materiellen Zivilrecht, z. B. im Vertrags- und Haftungsrecht;
  • Vorhaben im Bereich des materiellen Strafrechts, u. a. im Umweltstrafrecht sowie Bekämpfung von Hasskriminalität und geschlechtsbezogener Gewalt;
  • Fragen des Grundrechtsschutzes (soweit BMJ zuständig), z. B. der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention;
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Gerichtshof der Europäischen Union;
  • das Wirtschaftsrecht, insbesondere das Geistige Eigentum und das Gesellschaftsrecht.

Der Arbeitsbereich Rechtspolitik wird von Ulrich Staudigl geleitet.


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